Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich
Für Verträge mit der Geyer Edelstahl GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Abweichungen, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder - fristen, bedürfen unserer Bestätigung.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zu-sicherung erfolgt. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder wenn wir ihnen durch Zusendung der Waren nachkommen. Der Vertrag im Online-Shop kommt aufgrund der Bestellung des Kunden durch Ausfüllen des Web-Bestellformulares und der Bestätigung oder Ausführung der Bestellung durch uns zustande. Angaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten uns nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung. Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonstwie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.

§ 3 Preise, Preisänderungen
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zuzüglich Kosten für Verpackung und Versand. Soweit zwischen Vertragsabschluß und tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise; Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für Verpackung und Versand (Versandkosten) gelten die angegebenen Preise. Ansonsten werden die Kosten wie folgt gesondert berechnet: Die Versandkosten betragen bis zu einem Bestellwert von 500 Euro pro Bestellung 20 Euro, die per Nachnahme abgerechnet werden. Ist der Wert der Bestellung höher, entfallen die Versandkosten. Bei Versendungen ins Ausland werden die Versandkosten in Höhe der entstehenden Kosten berechnet.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist gilt Barzahlung bei Abholung. Online-Shop-Bestellungen liefern wir ausschließlich gegen Vorkasse oder Nachnahme. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens mit Auslieferung der Ware fällig und spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so können wir nach unserer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Zahlungen werden nach unserer Wahl zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung - insbesondere Mahnkosten - entstanden, so können wir die Zahlung zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Befindet sich der Kunde bei Zahlungen gegen Rechnung nach 30 Tagen mit der Zahlung im Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen, wenn weder der Kunde noch wir einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.

§ 5 Lieferzeiten
Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine diesbezügliche ausdrückliche Erklärung erfolgt ist. Verzögerungen oder die Unmöglichkeit von Lieferungen und Leistungen haben wir nur dann zu vertreten, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen das Leistungshindernis vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streiks und behördliche Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind, führen nicht zum Verzug. Solche Verzögerungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als drei Monate so sind wir und der Kunde nach Ablauf einer Nachfristsetzung von zwei Wochen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.

§ 6 Güten, Maße und Gewichte
Güten und Maße bestimmen sich nach den DIN-Normen bzw. Werkstoffblättern, mangels solcher gelten die entsprechenden Euronormen, mangels solcher gilt der Handelsbrauch, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist. Soweit es handelsüblich ist, dass bei nach Gewicht berechneten Waren, das auf dem Werk von Wiegemeistern festgestellte Gewicht maßgebend ist, gilt dies. Das Gesamtgewicht der Sendung ist für die Berechnung maßgebend. Unterschiede gegenüber den rechnerischen Einzelgewichten werden verhältnismäßig auf diese verteilt. Gewichtsabweichungen können nur anerkannt werden, wenn diese unverzüglich nach Anlieferung beanstandet werden. Der Nachweis einer Gewichtsabweichung bedarf einer amtlichen Nachwiegung. Gewichtsangaben für Rohre beruhen auf unserer theoretischen Kalkulation und sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, unverbindlich. Abweichungen von Gewichtsangaben berechtigen den Kunden daher nicht, Ansprüche geltend zu machen. Wir sind berechtigt, im Rahmen des Handelsüblichen (10% Abweichungen) mehr oder weniger zu liefern, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Anfertigungen und Fertigungszeichnungen gelten die üblichen Toleranzen, es sei denn, die absolute Einhaltung wurde ausdrücklich und detailliert vereinbart. Bei Lieferung von Mustern und Proben gelten ihre Eigenschaften nicht als zugesichert, es sei denn, dass etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 7 Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Kunden verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. An-dernfalls sind wir berechtigt, sie zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern und sofort zu berechnen.

§ 8 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist nicht berechtigt eigene Ansprüche gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die gleichen Voraussetzungen erfüllt sind und außerdem sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Gewährleistung
Ist die von uns erbrachte Leistung bzw. der Liefergegenstand mangelhaft oder es fehlen zugesicherte Eigenschaften oder es tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Schadhaftigkeit durch Fabrikations- oder Materialmängel ein, so sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften untersucht. Offensichtliche Mängel müssen zwecks Erhaltung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich gerügt werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. Abnahme und beträgt 1 Jahr, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Gewährleistungsfrist vorgeschrieben ist. Un-wesentliche, zumutbare Abweichungen - insbesondere bei Nachbestellungen - berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als unwesentliche, zumutbare Abweichungen, soweit sie keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen. Werden Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, so entfällt jede Gewährleistung. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftssicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadenersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) bleiben unberührt. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für den Verkauf bereits gebrauchter Gegenstände. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert. War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangel- und fehlerfrei, sind wir berechtigt, dem Kunden Versand- und Prüfkosten in Höhe von 40 Euro in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, uns der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten. Zusätzlich hat in diesem Fall der Kunde die Versendungskosten zu zahlen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer gegebenenfalls erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kun-de zu erstatten. Stehen dem Kunden aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware Ansprüche gegen Dritte zu, so tritt der Kunde diese sicherungshalber an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden - widerruflich -, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Der Kunde kann Freigabe der Sicherheit oder die Rückabtretung der Forderung gegen Dritte verlangen, soweit der Wert der Sicherheiten unsere noch offenen Forderungen aus der Bestellung um 20% übersteigt und durch die Aufgabe unserer Sicherungsrechte nicht jegliche Sicherheit aufgegeben wird. Werden die Vorbehaltsgegenstände zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren weiterveräußert, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung , so geht das Miteigentum an der neuen Sache wertanteilmäßig auf uns über. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung des Vorbehaltsgegenstandes durch den Kunden nimmt dieser für uns unentgeltlich vor. Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber uns nicht oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so können wir unbeschadet des ihm zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände heraus verlangen, sofern eine dem Kunden zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der Kunde den Vertrag erfüllt, so erhält er die Gegenstände zurück.

§ 11 Rückgaberecht
Für Online-Bestellungen gewähren wir ein uneingeschränktes Rückgaberecht. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen oder wenn diese nicht als Postpaket zurückgeschickt werden können, durch fristgerechte Absendung des Rücknahmeverlangens des Kunden schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger, z.B. E-Mail, erfolgen. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt nach Abgabe der auf den Abschluss des Geschäfts gerichteten Erklärung, jedoch nicht vor dem Erhalt der Ware. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Rücksendung und Rücknahme erfolgen auf unsere Kosten und Gefahr, wenn der Wert der Bestellung 40 Euro übersteigt. Die Waren oder das Rücknahmeverlangen sind zu senden an:Geyer Edelstahl GmbH, Bernauer Str. 51 - 64, 13355 Berlin Das Rückgaberecht besteht gemäß § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 FernAbsG nicht bei Fernabsatzverträgen für Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

§ 12 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden, d.h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich be-handelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist deutsch. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der Geyer Edelstahl GmbH vereinbart. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels-gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrecht-liches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der Geyer Edelstahl GmbH, sofern zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags-verhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Ver-einbarungen zwischen uns und dem Kunden nicht berührt

Stand 2007